AGB & Impressum

Behandlungsvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Institut für ganzheitliche Schmerz- und Physiotherapie
Moorhof 2 D · 22399 Hamburg · Tel.: 0176 136 36 100


1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Behandlungsverträge zwischen der Praxis und der Patientin bzw. dem Patienten (im Folgenden „Patient“). Der Behandlungsvertrag ist ein Vertrag nach §§ 630a ff. BGB; ergänzend gelten die Vorschriften über den Dienstvertrag (§ 630b BGB).

(2) Der Vertrag kommt mit der Unterschrift unter diese Vereinbarung, spätestens mit Beginn der ersten Behandlung zustande und gilt für alle weiteren Behandlungen, auch auf Folgeverordnungen.


2. Behandlungsablauf und Mitwirkungspflicht des Patienten

(1) Die Behandlung erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung oder – bei Selbstzahlerleistungen – nach Vereinbarung. Ein bestimmter Behandlungserfolg wird nicht geschuldet.

(2) Der Patient legt die Verordnung spätestens zum ersten Termin im Original vor. Wird eine Verordnung aus Gründen, die der Patient zu vertreten hat, ungültig (z. B. verspätete Vorlage oder Behandlungsunterbrechung durch den Patienten), können die betroffenen Behandlungen privat in Rechnung gestellt werden.

(3) Der Patient informiert die Praxis über Vorerkrankungen, Medikamente, Schwangerschaft sowie Änderungen seines Gesundheitszustands, seiner Kontaktdaten oder seiner Krankenversicherung.


3. Termine und Terminabsage

(1) Die Praxis arbeitet als Bestellpraxis. Jeder Termin wird ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert, einschließlich Therapeut und Behandlungsraum.

(2) Termine müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden – telefonisch unter 0176 13636100 oder per E-Mail an info@institutphysio.de. Maßgeblich ist der Eingang der Absage in der Praxis.

(3) Bei Verspätung des Patienten verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend; die Vergütung bleibt in voller Höhe bestehen.


4. Ausfallhonorar (§ 615 BGB)

(1) Wird ein Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt oder nimmt der Patient ihn nicht wahr, gerät er in Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB). Die Praxis kann dann nach § 615 Satz 1 BGB die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne die Behandlung nachholen zu müssen.

(2) Das Ausfallhonorar entspricht dem Preis der ausgefallenen Behandlung: bei Privatpatienten und Selbstzahlern dem vereinbarten Preis, bei gesetzlich Versicherten dem Betrag nach der jeweils gültigen Vergütungsvereinbarung der Krankenkassen.

(3) Bei gesetzlich Versicherten ist das Ausfallhonorar keine Kassenleistung. Es wird dem Patienten privat in Rechnung gestellt und von der Krankenkasse nicht erstattet.

(4) Kann der Termin kurzfristig an einen anderen Patienten vergeben werden, entfällt das Ausfallhonorar (§ 615 Satz 2 BGB). Dem Patienten bleibt der Nachweis gestattet, dass der Praxis kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Das Ausfallhonorar entfällt ferner, wenn der Patient nachweist, dass er die rechtzeitige Absage aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht vornehmen konnte (z. B. plötzlicher Notfall).


5. Gesetzliche Zuzahlung (GKV)

(1) Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren leisten gemäß § 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 SGB V eine Zuzahlung: 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 € je Verordnung. Die Praxis ist gesetzlich verpflichtet, diese Zuzahlung einzuziehen.

(2) Die Zuzahlung ist beim ersten Termin der jeweiligen Verordnung fällig, vorzugsweise per Karte. Eine Befreiung (§ 62 SGB V) wird nur berücksichtigt, wenn der Patient eine gültige Befreiungsbescheinigung seiner Krankenkasse vorlegt.


6. Privatpatienten, Beihilfe und Selbstzahler

(1) Die Behandlung wird nach der aktuellen Preisliste der Praxis abgerechnet, die dem Patienten vor Behandlungsbeginn ausgehändigt wird bzw. in der Praxis einsehbar ist.

(2) Der Patient schuldet die Vergütung selbst – unabhängig davon, ob und in welcher Höhe seine private Krankenversicherung, Beihilfe oder Zusatzversicherung die Kosten erstattet. Die Praxis weist gemäß § 630c Abs. 3 BGB darauf hin, dass die Erstattung häufig nicht in voller Höhe erfolgt. Der Patient sollte die Kostenübernahme vorab mit seinem Versicherer klären.


7. Zahlungsbedingungen

(1) Wird die Rechnung in der Praxis übergeben, ist sie sofort fällig und vor Ort zu begleichen, bevorzugt per EC- oder Kreditkarte. Dies gilt insbesondere für die Schlussrechnung, die in der Regel beim letzten Termin einer Behandlungsserie ausgehändigt wird.

(2) Wird die Rechnung per Post oder E-Mail zugestellt, ist sie innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.


(3) Nach Ablauf der Frist gerät der Patient ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Praxis ist dann berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen.


8. Datenschutz und Schweigepflicht

(1) Alle Mitarbeitenden der Praxis unterliegen der Schweigepflicht. Personen- und Gesundheitsdaten werden ausschließlich zur Behandlung, Dokumentation und Abrechnung verarbeitet (Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO). Die Behandlungsdokumentation wird 10 Jahre aufbewahrt (§ 630f BGB).

(2) Die ausführlichen Datenschutzinformationen nach Art. 13 DSGVO werden gesondert ausgehändigt. Einwilligungen, die darüber hinausgehen, werden am Ende dieses Dokuments gesondert erteilt.


9. Einsatz von KI-gestützten Systemen

(1) Die Praxis setzt zur Organisation KI-gestützte Systeme ein, insbesondere einen KI-Assistenten, der Anrufe und Terminanfragen entgegennimmt und die Angaben an das Praxisteam weiterleitet. Wer die Praxis anruft, spricht zunächst mit diesem KI-Assistenten. Eine telefonische Terminabsage gegenüber dem KI-Assistenten ist wirksam.

(2) Personen- und Gesundheitsdaten werden dabei nur im erforderlichen Umfang und ausschließlich zu Zwecken der Terminvergabe, Behandlung, Dokumentation und Abrechnung verarbeitet. Die Anbieter werden als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO vertraglich gebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB). Die Daten werden nicht zum
Training von KI-Modellen verwendet und durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt.

(3) Entscheidungen über Befund, Therapie und Behandlungsablauf trifft ausschließlich die behandelnde Therapeutin bzw. der behandelnde Therapeut. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt.

(4) Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, einschließlich der Datenverarbeitung im Rahmen der Behandlung und unseres telefonischen KI-Assistenten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


10. Haftung

Für mitgebrachte Wertgegenstände und Garderobe übernimmt die Praxis keine Haftung, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.


11. Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

Datenschutz ist bei InstiutPhysio auch ein wichtiger Anteil. Indem Sie auf "Akzeptieren" klicken, erlauben Sie uns und Dritten, Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten und Informationen auf Ihrem Endgerät zu speichern oder darauf zuzugreifen.  Mehr erfahren